Mit einer Mitgliedschaft im Deutschen Wellenreitverband e.V. unterstützt ihr unsere Arbeit und fördert das Wellenreiten und seine verwandten Disziplinen. Gleichzeitig besitzt ihr als Verein einen Mehrwert und profitiert von folgenden attraktiven Vorteilen:
- Strategische Partnerschaft mit dem DWV als offizieller Spitzensportverband und DOSB Mitglied
- Euer Verein entscheidet (durch Eure Stimmen bei der Mitgliederversammlung) über die Entwicklung des Surfens in Deutschland mit
- Exklusive Rabatte (Mitglieder-Rabatte)
- Antritt bei den Deutschen Meisterschaften (Surf & Rapid Surf) für die Vereinswertung
- Eure Vereinsmitglieder können mit einem zusätzlichen Aktivenbeitrag von 10€/Person den Deutschen Sportausweis erwerben, der viele weitere Möglichkeiten bietet
Wie wird unser Verein Mitglied?
Prinzipiell können alle am Wellenreitsport und seiner verwandten Disziplinen interessierten deutschen Vereine, deren Zweck und Grundsatz eben diese Sportarten sind, oder Vereinsabteilungen, die Wellenreitsport oder eine verwandte Disziplin betreiben, Mitglied mit Stimmrecht im DWV werden.
Mit dem verlinkten Formular (PDF) könnt ihr online eure Mitgliedschaft beim DWV beantragen.
Bitte lest euch die folgenden Bedingungen sorgsam durch und zögert nicht, uns bei möglichen Fragen zu kontaktieren.
Dem Mitgliedschaftsantrag bitte hinzufügen:
- Satzung eures Vereins
- aktuelle Liste der Vereinsmitglieder (Exel-Datei für die Vereinsstatistik)
- Kopie der Vereinsregistereintragung
- Gemeinnützigkeitsbescheid des Finanzamtes
Wie läuft meine Mitgliedschaft ab?
- Alle vollständig eingereichte Anträge werden, sofern eine Eintragung im Vereinsregister vorliegt und die Satzung des DWV anerkannt wird, an die Mitgliederversammlung weitergeleitet, welche über die Aufnahme in den Verband entscheidet. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der vorläufigen Aufnahmebestätigung durch das Präsidium.
- Zu Anfang jeden Kalenderjahres brauchen wir von euch die Namen, Anschriften und E-Mailadressen eurer Vorstandsmitglieder, eventuelle Satzungsänderungen, aktuelle Mitgliederzahlen (Stichtag ist der 31.12. des Vorjahres) sowie eine Mitgliederliste, die das Geschlecht und Geburtsdatum der Vereinsmitglieder enthält.
- Bei der Berechnung der Vereins-Mitgliedsbeiträge wird sich auf die Mitgliederzahlen des Vorjahres bezogen, sodass Neumitglieder, die nach dem Stichtag in einen Verein eintreten, erst im Folgejahr zu nennen sind.
- Die Mitglieder werden schließlich über den jeweiligen Mitgliedsverein abgerechnet. Vereine mit bis zu 15 Mitgliedern zahlen fix 30 EUR/Jahr. Bei größeren Vereinen wird pro Mitglied ein Betrag von 2 EUR fällig. Entsprechende Regelungen zur Zahlung der Beiträge und zur Mitgliedermeldung findet ihr in der Finanzordnung.